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Anfang der "Rettungskette" von zu Hause mit KTW bis in das Klinikum der Maximalversorgung.

KTW (Krankentransportwagen)
Krankentransportwagen sind für den Transport vital bedrohter Patienten nicht vorgesehen.
Zudem besteht keine zeitliche Dringlichkeit, wie bei Cornelia zu ihrem Nachteil eindrucksvoll vorgeführt.

Die Kinderärztin betonte selbst als Zeugin in der Hauptverhandlung, dass sie als Hausbesuchdienst geschickt wurde. Was hat sie nach Ankunft bei Cornelia gehindert,  einen Rettungswagen und Rettungsarzt zur Sicherung des anstehenden Transportes nachzufordern? Vielleicht hatte es Frau Bärwolff ihr verboten? Womöglich aus das Legen eines venösen Zuganges? Frau Dr. Monika L. hatte jedenfalls in einem Fernsehbericht gesagt;"Ich habe gebetet, dass die Blutung nicht wieder anfangen möge". Seitens der Staatsanwaltschaft wurde betreffs Rettungsleitzentrum und Kinderärztin nach unserer Auffassung und Feststellung unzureichend ermittelt. Nicht einmal die Fahrer des Krankentransportwagens und des Hausbesuchdienstwagens sind bekannt oder als Zeugen befragt worden. Auch nicht von Interesse war es den Ermittlern, zu Prüfen warum die Kinderärztin im vorklinischen Bereich keine Übergabe von Arzt zu Arzt gemacht hat.
Auch der aufzeichnungspflichtige Telefonverkehr des Leitzentrums war der politisch weisungsgebundenen"Ermittlungsbehörde" anscheinend nicht von Interesse.
Das später geführte Gespräch des Vaters mit dem Leiter des Rettungsleitzentrums brachte einige Erkenntnisse.

Auch die Krankenschwester Sylvia, die nach Bekunden der Kinderärztin - diese in ihre Schranken gewiesen hatte, auch diese Krankenschwester war nicht vernommen worden und wohl tunlichst aus dem Straf-Prozess herausgehalten worden. Das Aufnehmen entsprechender Ermittlungen ist vom Herrn Oberstaatsanwalt von der ## 1998 zugesagt worden(Band II, Bl.118 der Ermittlungsakte), aber nach Aktenlage bis Einstellung des Ermittlungsvefahrens Ende 2002(nach der Hauptverhandlung mit den Angeklagten Dr. Thomas B. und  HNO-Chefarzt Prof. Dirk E.) gegen die Beschuldigte Dr. Monika L. nicht erfolgt.


Als Zeugin gibt die Kinderärztin Im Strafprozess am 11.11.2002 u.a. an; Quelle "
Freies Wort" - bezeichnet sie als Transportärztin -  vom 12.11.2002:

"...Was war geschehen: Die kleine Cornelia B. wird am 26. September, wenige Tage nach einer Mandeloperation, aus der HNO-Klinik nach Hause entlassen. Am späten Abend spuckt das Kind „in großem Schwall“, wie die Mutter sagt, Blut. Sie ruft die Notfall-Leitstelle an, die schickt eine diensthabende Kinderärztin, keinen Notfalldienst. Die Ärztin stellt fest, dass die Blutung zum Stillstand gekommen ist, veranlasst aber eine Einweisung ins Krankenhaus. Ein Krankenwagen kommt erst nach fast einer Stunde. In der HNO-Klinik werden das Kind mit ihrer Mutter und der Ärztin von einer Schwester in Empfang genommen, die zuerst auf dem 2. Stock mit der Fuhre Halt macht, um die Chipkarte einzulesen, und dort verlässt die Transportärztin den Ort, „ich habe von der Schwelle der Klinik an nichts mehr zu sagen.“ Sie sei auch der Meinung gewesen, dass Cornelia nun sofort in den Operationssaal gefahren werde.
Nach einer Nachblutung, so kenne ich das, muss in jedem Fall operativ eingeschritten werden.".....“

 Kinderärztin Stellungnahme vom 18.02.1999 - Auszug im Zitat geschrieben wie im Original:

."Als ich die Schwester fragte,ob wir das Kind gleich in den OP bringen können,wo sicher der diensthabende Arzt warte,entgegnete sie,hier würde nur die Chipkarte eingelesen,dann käme die Patienten auf die Kinderstation und da sei dann auch der Arzt. Ich drückte darüber meine Verwunderung aus,da sagte sie mir-sinngemäß-ich müsse ihrschon selbst überlassen,was sie zu tun habe.Darauf verabschiedete ich mich von Mutter und Tochter Bärwolff und verließ mit meinem Fahrer die Klinik."

 

aus HNO"Obergutachten"im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt am  30.11.2000 /
Seite 4 und 5 Auszüge (Namen der Akteure mit '### ersetzt) :


"Wäre nach dem medizinischen Sachverhalt :
"Starke Blutung, drohender Volumenmangelkollaps"

entschieden worden, wäre schon hier die Entscheidung zugunsten eines RTW/NAW mit einem entsprechend ausgerüsteten und erfahrenen Team gefallen.

Es ist davon auszugehen, daß dann alles anders gelaufen wäre, auch in der Klinik.

So aber sah sich Frau Dr. #####, Kinderärztin, plötzlich mit einer Situation konfrontiert, der sie offensichtlich nicht gewachsen war."

"In diesem Zusammenhang wäre es auch von Interesse zu wissen, mit welcher "Ausstattung" eine padiatrische Notärztin ihren Dienst in Erfurt versieht:

War sie überhaupt mit dem, was sie in Ihrem Notdienstkoffer bei sich trug, in der Lage gewesen, einen venösen Zugang zu legen und eine erste Volumenmangeltherapie (Infusion) zu realisieren?

Nach der Ausstattung für eine Notintubation soll gar nicht erst gefragt werde aber vielleicht hatte sie wenigstens Sauerstoff für eine Maskenbeatmung dabei?

- Daß der Krankenwagen dann erst nach zwei weiteren Anrufen in der Notdienstzentrale ( 00:18 und 00:26 ) kam und deshalb die Patientin mit Mutter und Notärztin erst gegen 1:00 in der Klinik eintraf, ist auch nicht in Ordnung aber ebenfalls eine Folge der nicht adäquaten "Weichenstellung" (RTW/NAW), wer dies letztlich auch immer zu vertreten hatte."

 

Fach-Gutachten des MDK vom 19.Oktober 1999 wurde der Staatsanwaltschaft eingereicht
Seite 5 , (Namen der Akteure hier mit ##### ersetzt):

"19.10.99 TK Barwolff Cornelia * 22.11.88                                                               5

 

Nach insgesamt 3 Telefonaten mit der Einsatzzentrale trifft die Notdienstärztin und Ärztin für Kinderheilkunde, Frau Dr.L####, um 00.20 Uhr in der Wohnung Bärwolff ein. Die zeitliche Verzögerung wird später mit einer falschen Hausnummerangabe erklärt. Zu diesem Zeitpunkt stand die Blutung. Frau Bärwolff hatte ihrer Tochter zwischenzeitlich mehrfach Eisbeutel/Eiskrawatten umgelegt. Die Notdienstärztin erhob den folgenden Befund: Kind blaß, bewußtseinsklar, Puls gut und kräftig, Frequenz bei 80 - 100/min., keine Zeichen eines beginnenden Kreislaufversagens. Frau Dr. L#### verzichtet auf eine Inspektion der Mundhöhle und auf eine Blutdruckmessung, um, wie sie sagt, „keine Blutung auszulösen". Sie legt auch keinen venösen Zugang. Sie bestellt einen Krankenwagen, der 30 min. später eintrifft, d. h. am 27.09.1996 um 00.50 Uhr.
Hier ist das
Verhalten der Kinderärztin inkonsequent (um nicht zu sagen, unglaubwürdig): einerseits hat Frau Dr.L#### die Angaben der Mutter zur Anamnese gehört - diese implizieren geradezu die Wahrscheinlichkeit einer arteriellen Blutung -, sie hat deutliche Spuren der stattgehabten kräftigen Blutung in der Wohnung gesehen, sie hat die Blässe des Mädchens notiert und eine Herzfrequenz von 80 - 100/Min. gezählt (wobei aufgrund der später in der Klinik dokumentierten Werte der Puls wohl eher bei 100/Min. und darüber gelegen haben dürfte) und unterläßt entscheidend wichtige diagnostische und präventiv-therapeutische Handlungen, um angeblich keinen schmerzbedingten Blutdruckanstieg mit konsekutivem Blutungsrisiko zu provozieren, verzichtet aber andererseits darauf, das Kind auf dem schnellstmöglichen Wege, nämlich per RTW oder besser noch per NAW in die Klinik bringen zu lassen. Statt dessen fordert sie lediglich einen Krankenwagen an und wartet die 30 Minuten bis zu seinem Erscheinen einfach ab.
Dieses Verhalten läßt nur eine einzige Deutung zu, nämlich, daß die auf dem Gebiet der Notfallmedizin nicht versierte Kinderärztin die Gefährlichkeit der Situation nicht einzuschätzen vermochte bzw. ihr hilflos gegenüberstand.

Bei der nachträglich gegenüber der Staatsanwaltschaft abgegebenen Erklärung handelt es sich m. E. um eine leicht durchschaubare (und ziemlich alberne) Schutzbehauptung. Die Erfahrung lehrt, daß gerade Kinder in Notfallsituationen vernünftig und kooperativ reagieren, weshalb der ärztliche Umgang mit ihnen häufig leichter ist als mit einer Reihe von Erwachsenen. Insofern ist die Bewertung durch Herrn Prof. Dr. ########## „verständnisvoll nachvollziehbar" (S. 4 seines Gutachtens) schon etwas befremdlich.

Mutter und Notdienstärztin begleiten den Krankentransport, der gegen 01.00 Uhr des 27.09.1996 in der HNO-Klinik eintrifft. Während der Aufnahmeformalitäten verläßt Frau Dr.L#### die Klinik, ohne vorher mit einem Arzt gesprochen zu haben. Damit hat eine ordnungsgemäße Übergabe nicht stattgefunden.

Auf der Kinderstation der HNO-Kiinik warten unterdessen der zum Nachtdienst eingeteilte AiP. Herr B#######, und die Nachtschwester V#### auf das Eintreffen des Kindes."

 

 

(8) Sachverständigengutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft      ( 13.02.2001)Seite 39 und 40 Auszug (Namen der Akteure mit '### ersetzt) :

" ..... Sicher hätte der Transport in die Klinik schneller erfolgen müssen, aber dies hat hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zum Tode des Kindes beigetragen.

Als fehlerhaft sind zwei Punkte zu rügen:
- die Notärztin hätte dem Kind C. Bärwolff einen venösen Zugang  legen, den Blutdruck messen und mit Volumenersatz beginnen  müssen;

- Dr. L### hätte eine ordnungsgemäße Übergabe an den  diensthabenden Arzt vornehmen müssen.

Ob für letztere Unterlassung der Empfang durch Personal des Klinikums ###### eine Rolle spielte oder die Notärztin unter Zeitdruck stand, ist für den Gutachter nicht nachzuvollziehen.(Anmerkung M.Bärwolff- nicht nachzuvollziehen - weil die Staatsanwaltschaft das scheinbar nicht in die Ermittlung aufgenommen hat)

Das Verhalten von Frau Dr. L#### bezüglich des Versäumnisses einen venösen Zugang zu legen und mit Volumentherapie zu beginnen und die nicht erfolgte Übergabe an den diensthabenden Arzt muß als grob fehlerhaft gewertet werden. ..."

 

Diese Unterlassungserklärung vom 13.10.2000 wurde im Auftrag der "Beschuldigten"   an mich den Vater von Cornelia zugestellt.
Ich habe es Unterlassen, diese zu Unterschreiben.
Es wurde eine Schutzschrift mit Anlagen beim Landgericht Erfurt hinterlegt. 

Unterlassungserklärung vom 13.10.2000 von der Pediaterin Dr.L / Dagegen wurde eine Schutzschrift beim Landgericht Erfurt hinterlegt.

Kinderärztin Stellungnahme vom 18.02.1999 - Auszüge im Zitat geschrieben wie im Original:

".....Da das Kind nicht mehr blutete und auch keine Präschocksymtome aufwies, verzichtete ich sowohl auf die Nachforderung eines Notarztes als auch auf diagnostisch und therapeutische Handlungen - eben,um das Kind nicht zu erregen und eine neue Blutung  auszulösen - auch auf die Anlage eines venösen Zuganges.

2.zu den Vorwürfen der Eltern,ich hätte das Kind an den diesthabenden Arzt übergeben müssen,muß ich sagen,daß ich das normalerweise auch mache.Als wir in der HNO-Klinik ankamen, nahm uns jedoch nur die diensthabende Schwester in Empfang, lud uns alle(die Trage mit dem Kind,die Mutter,drei Fahrer und mich)in den Fahrstuhl und im 1.oder 2. Stockwerk wieder aus.Als ich die Schwester fragte,ob wir das Kind gleich in den OP bringen können,wo sicher der diensthabende Arzt warte,entgegnete sie,hier würde nur die Chipkarte eingelesen,dann käme die Patienten auf die Kinderstation und da sei dann auch der Arzt. Ich drückte darüber meine Verwunderung aus,da sagte sie mir-sinngemäß-ich müsse ihrschon selbst überlassen,was sie zu tun habe.Darauf verabschiedete ich mich von Mutter und Tochter Bärwolff und verließ mit meinem Fahrer die Klinik.Es tut mir im Nachhinein leid,nicht mit dem Arzt gesprochen zu haben,aber ich hätte ihm über den Blutverlust-den ich ja nicht gesehen hatte - nicht mehr als Frau Bärwolff sagen können, und ich hätte auch keinesfalls gewagt /und wäre  dazu auch nicht befugt gewesen) ,ihm Vorschriften zu machen,wie er nun weiter vorzugehen habe, vor allem,nachdem mich die Schwester schon in die Schranken gewiesen hatte!
Ich habe der diensthabenden Schwester Cornelia Bärwolff wach und ohne Präschocksymptome übergeben,die Pulsfrequenz lag noch auf dem Transport unter 100/Min.,die Atmung war normal und nicht hecheld,das Kind war blaß(die Mutter hatt mir in der Wohnung schon gesagt,es sei immer blaß),und das daß Kind müde war,oder wie Frau V##### ausgesagt hat, schläfrig , ist wohl nachts um 1 nicht ungewöhnlich.Im Übrigen sollte die Aussage von Frau V##### -mich betreffend - wohl noch präzisiert werde.Sie hat laut Protokoll gar keinen begleitenden Arzt gesehen und auch nicht gewußt,ob vorher einer in der Wohnung war! 

Mir ist der tragische Verlauf und der Tod von Cornelia Bärwolff sehr nahe gegangen,und ich habe dies auch in einem langen Gespräch in meiner Wohnung den Eltern gesagt.Ich sehe aber meinerseits keine Schuld durch ärztliches Versagen an diesem Verlauf und auch keine Möglichkeit,wie ich diesen hätte beeinflussen oder verhindern können.Ich bin deshalb nicht bereit, Schadensersatzansprüche anzuerkennen.In einer gerichtlichen Verhandlung würde ich natürlich bei Bedarf aussagen.
Mit vorzüglicher Hochachtung!  Dr.##########   "
 


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