Bild :Cornelia unser Sonnenschein - ihr junges Leben wurde durch ärztlliches Versagen beendet - nach einer Mandeloperation (TE)

 

 

 

Cornelia Bärwolff Geboren am 22.11.1988

Zu Grabe getragen am 10.10.1996

 

 

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  Nach Tonsillektomie aus der HNO-Klinik am 26.09.96 entlassen.
 In der Nacht vom 26. zum 27.09. 96 starke spritzende Nachblutung.
Übelste Inkompetenz wird Cornelia zum Verhängnis, danach "ärztliche Fahrerflucht"

 bei Anklicken DSL Video Stream  210kB/s - Quelle: ZDF 19.01.2000 - Anfangsbilder des Beitrages zu diesem Sterben mit Protest vor der Klinik mit all unseren unbeantworteten Fragen

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Quelle:Kennzeichen D vom 19.01.2000

"Eine kleine Patientin ist tot, Cornelia Bärwolff....."

 

 

 

Cornelia Schuleinführung

 Cornelia Bärwolff 17.Geburtstag am 22.11.2005

16.09.2006 AKTUELLER Bericht der TA-Thüringer Allgemeine- ERFURT :" Doch Iris Hoffmann schüttelt den Kopf. Ihr Sohn war 18 und bis auf ein allergisches Asthma mit Prednisolon-Allergie - die den Ärzten im Vorfeld detailliert mitgeteilt wurde - gesund. "Wenn es höhere Gewalt war, muss niemand die Protokolle fälschen"."

Die "Behandlung"

und was schreiben Gutachter dazu ?  

Jahre des Verschleppens im Spiegel der Medien

Der Strafprozess im Spiegel der Presse

Nach Cornelia wurden Maurizio,Nina, Julia auch infolge Tonsillektomie Nachblutung vom  sogenannten "Schicksal getroffen"

TA Erfurt berichtet am 25.01.1997:"Eltern sind fassungslos über soviel erlebte Gleichgültigkeit in einer extremen Notlage"

27.01.1997 Antwort vom leitenden Staatsanwalt

12.06.1998 Antwort vom Thüringer Justizministerium

05.03.2000 Eingabe - die Antworten

12.02.2002 im Interview mit dem Klinikumsdirektor - erstmaliges Eingeständnis von Organisationsfehlern: MDR Fernsehen " Exakt " berichtete über Cornelia

 

"FAKT" ARD berichtete am 04.März 2002 über Cornelia in:Ärztepfusch - Ärztliche Kunstfehler mit Todesfolge

 

 

Die Anklageschrift vom 28.08.2001 mit 27 Seiten (42kB - Bild anklicken):  Dateigröße 44kB :Die Anklageschrift vom 28.08.2001 - Tatvorwurf -fahrlässige Tötung  von Cornelia Bärwolff

ZDF berichtete mehrfach aus Erfurt über den Strafprozess um unsere Cornelia

 

Durch  Hintertüren wird Dr.Thomas B. unerkannt zur Anklagebank geleitet:

Dr. Thomas B.auf der Flucht vor den Medien. Cornelia hatte er alle Chancen zum Weiterleben genommen.

Im Gerichtssaal für 10 Minuten Fotoerlaubnis. Ohne Angeklagte, diese verschwanden durch die Hintertüre.

Strafprozess am Amtsgericht Erfurt, die beiden Angeklagten haben sich vor dem Fototermin durch die Hintertüre zurückgezogen.

 Bild: Cornelia Bärwolff, geb.22.11.1988

 

Offener Brief an die Teilnehmer
Deutsch – Österreichischer HNO – Kongress 2002

 

Erfurt -2005-Offener Brief an die Teilnehmer Deutscher HNO-Kongress in Erfurt

 

 

Die Mandeloperation ( Tonsillektomie, Tonsillectomy ) ist eine der kleinen Routineoperationen, Cornelia wird am 20.09.96 operiert. Am 6. postoperativen Tag beginnt eine spritzende starke Nachblutung (Postoperative bleeding after tonsillectomy ).

 

 

Cornelia unser Sonnenschein war ein sehr lebenslustiges und sportliches Kind. Sie hat uns in ihrem viel zu kurzem Leben sehr viel Freude gebracht.

Kompetenz in Medizin, die wurde diesem Kind in Not nicht gegeben.

Als es im September 1996 zur Mandeloperation in die große HNO-Fachklinik des Klinikums mit dem Anspruch auf Maximalversorgung geht, war das der unerwartete Anfang vom bitteren Ende. Cornelia wird in Folge dieser Tonsillektomie an ihren Nachblutungen aufgrund übelster Inkompetenz in dieser "Rettungskette" unter ärztlicher Aufsicht "schicksalhaft" sterben. Das Erfurter Rettungs-Leitzentrum entsendet die Kinderärztin Dr. Monika L#### in das Haus des Hilferufes. Diese legt keinen Venenzugang. Mehr als 6 Jahre später wird diese Medizinerin im Strafprozess als Zeugin erklären, dass sie "nur am liegenden Kind einen venösen Zugang" hätte legen können.
Es wird kein Rettungswagen und kein Rettungsarzt von Frau Dr. L. hinzugezogen. Cornelia muss über eine Stunde in Angst ohne Behandlung auf die Einlieferung in die vermeintlich rettende Klinik (ca.5 Fahrminuten entfernt) warten.
Der nachgeforderte
Krankentransportwagen(KTW) hätte aber genauso gut in den tiefsten afrikanischen Busch Fahren können, denn in dieser Nacht befand sich diese HNO-Klinik schon vor Cornelia im präfinalen Zustand. Organisatorisch und fachlich spielte sich ein Desaster um Cornelia ab. Auf die Übergabe von Arzt zu Arzt wird auch noch verzichtet. Trotz Hilferuf in der HNO-Klinik mit Anmeldung eines blutenden Kindes lässt der Arzt im Praktikum Herr B###### über eine Stunde ohne jegliche gebotene Vorbereitungen vergehen. Das alleine ist von uns immer als hoch Kiminell gesehen worden!
Kraft seiner deutschen Medizinerausbildung konnte der zum alleinigen Präsenzdienst eingeteilte AiP Herr Thomas B######. nicht so unwissend gewesen sein, wie dann an Cornelia gezeigt!

In seiner Stellungnahme an den Klinikumsdirektor schreibt dieser Arzt im Praktikum unter anderem:"Das Kind erschien trotz von der Mutter geschilderter Nachblutung in subjektiv und objektiv wohlbefindlichem Zustand." Dieses Schriftstück wurde mit unterzeichnet vom HNO-Chefarzt und von einer Oberärztin.

Cornelia stirbt in den Armen ihrer Mutter nach Stunden ohne jeglichste Schock-Behandlung  in dem Klinikum der Maximalversorgung.
Objektive Gutachter stellen nach Jahren fest, dass damals in Erfurt mehr als ausreichend HNO-Fachärzte zur Dienstausübung vorhanden gewesen wären. Die waren alle in dieser Unglücksnacht zu Hause!!! Blut wurde erst gegeben, als alles längst für uns verloren war. Zeit zur fachgerechten und mit Sicherheit rettenden Behandlung unter Facharztstandard wäre mehr als ausreichend gewesen. Das wird uns viel später von Gutachtern bestätigt.

Am 27.09.1996 waren Cornelia über Stunden alle Möglichkeiten zum Weiterleben gnadenlos genommen. Am 27.09. Nachmittag wurde von mir Strafanzeige gestellt.

Das lange Kapitel des Verschweigens, des Verharmlosens und Abtauchens war schon angelaufen. Die Krankenblattakte wurde augenscheinlich nachbearbeitet. Der Totenschein wurde am 02.10.1996 per Kommisionsentscheid auf Hirntot mit "natürlicher Totesursache", Uhrzeit 17.30 Uhr ausgestellt. 21.30 Uhr vermerkt die Staatsanwaltschaft Erfurt den Eingang der Totesmeldung von der Klinik. Nun endlich ist "Gefahr in Verzug", die überfällige Beschlagnahme der Krankenblattakten wird verfügt.

".....Sie können gewiß sein, daß jedes nachweisbare Ergebnis umfassend ausgewertet werden wird und die notwendigen Schlußfolgerungen umgehend gezogen werden. Einen Aktionismus, dem keine klaren Tatsachen zu Grunde liegen, werde ich jedoch nicht befördern." so schreibt uns der Erfurter Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorzitzende des Klinikums am 11.März 1997 Schriftverkehr mit dem Träger der Klinik (700kB). Welche "Tatsachen" haben diesen Aufsichtsratsvorsitzenden geleitet? Was wäre geschehen, mit den Übelbringern, wenn eines seiner Kinder so wie Cornelia auf den Friedhof befördert worden wäre?

Die Klinikleitung sieht über Jahre gegenüber uns und der Öffentlichkeit keine Behandlungsfehler, auch kein Organisations-Verschulden vorliegen. Nach unserer Einschätzung, ein gut geschützter Täterbereich, dem keine schonungslose Aufklärung droht!!! Die "Akteure" um Cornelia werden über mehr als 6 Jahre überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Ein ganz "natürlicher Tod"? Für uns bis heute ungeklärt, was hat in dem Klinikum zu dem folgenden augenscheinlichen über Jahre massiven Schutz vom ex Arzt im Praktikum Herrn Thomas B. geführt?? Angesichts dessen, dass gegen die einfachsten Regeln der "ärztlichen Kunst" Cornelia alle Überlebenschancen gnadenlos genommen wurden!

Das Landesverwaltungsamt Thüringen erteilt diesem Arzt im Praktikum auch noch die Approbation. Das mit dem Wissen   seitens der Thüringer Landesärztekammer und des Gesundheits-Ministerium(115kB) um dieses Sterben lassen. Das Landesverwaltungsamt kommt erst nach "KENNZEICHEN D" ZDF-Recherche auf den Gedanken, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu Beantragen. Die Hinweise des Vaters dieses getöteten Kindes hatten nicht zu dieser Aktivität geführt. Siehe Oben im Filmbeitrag.

Wo bleibt der Schutz der Patienten vor solchen "Medizinern"?

Heute betreibt der ex AiP eine HNO-Praxis.

Die Mitteilung des Landesärztekammerpräsidenten Prof. Dr.Eggert B. in seiner Funktion als amtlich bestellter Gutachterzu den Gutachten bezeichnet mit 3 und 4 an den Herrn Oberstaatsanwalt von ### ## nach Gutachtensabgabe: " ...Sie kennen sicher auch die Penetranz von Herrn Bärwolff...".
Dieser HNO-Professor und amtierende Ärztekammer- Präsident will dieses STERBEN LASSEN auf die Schicksalsschiene schieben, sprich er gibt ein für uns durchschaubares Kollegenschutz - Gutachten ab.
Nun erst wurde uns bekannt, der AiP war Schüler dieses von uns vertrauensvoll vorgeschlagenen HNO-Gutachters.
Hauptziel des Gutachtens nach unserer subjektiven Auffassung- Niederschlagung  des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens. Das konnten wir im Namen von Cornelia nicht zulassen.

Wir haben sehr schnell den subjektiven Eindruck verfestigt; es wird gnadenlos auf Zeit sowie Einstellung des Ermittlungs - Verfahrens gespielt.

Mit dem Desinteresse an schonungsloser Aufklärung hat man uns mit unserem Klagen in die Öffentlichkeit getrieben.

Der politisch weisungsgebundenen Ermittlungsbehörde haben wir mit wachsendem Befremden auf die Sprünge helfen müssen, so mit 3 eingereichten Gutachten, mit ungezählten Anwaltsschreiben sowie einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Generalstaatsanwalt des Landes Thüringen. Wir können im Bedarfsfall belegen was alles entgegen unserer anwaltlichen Anregungen bis zum Schluss nicht in die Ermittlungstätigkeiten um dieses STERBEN LASSEN von Cornelia aufgenommen wurde.

Der Staatsanwalt mit dem augenscheinlichen Desinteresse an Feststellung der Tatsachen wurde Anfang des Jahres 2000 von dem "Fall Bärwolff" entbunden. Der Dank von Cornelias Übelbringern kann ihm sicher sein. Danach wurde endlich zumindest ein Teil unserer seit Jahren anwaltlich angeregten Ermittlungs - Maßnahmen von der Staatsanwaltschaft Erfurt eingeleitet.
Von der Staatsanwaltschaft wird nun auch die beteiligte Kinderärztin und der Chefarzt offiziell in die Ermittlungen zur Schuldfeststellung einbezogen.
Nun erst Zeugenvernahmen, Beauftragung von einem HNO- und einem Anästhesie - Obergutachter.
Es wird beantragt, unter Zulassung der Anklage das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Strafrichter - in Erfurt zu eröffnen. Diese schonende Weichenstellung wird weitergeführt mit der uns befremdlichen Schrift vom Amtsgericht Erfurt - mit Datum vom 19.06.2002 ;"Beschluss in der Bußgeldsache gegen..... .....wegen fahrlässiger Tötung werden Eunice und Manfred Bärwolff gem.§§ 395 II Ziff. 1, 396 StPO als Nebenkläger zugelassen.". Da war wohl schon vorab festgelegt - da wird auf kleinstmöglicher Flamme gekocht werden.

Am 11.11.2002 Prozessbeginn am Amtsgericht Erfurt mit dem Verlesen der AnklageschriftAnklageschrift vom 28.08.2001 als PDF(97kB) durch die Ober- staatsanwältin.

Auf der Anklagebank der Ex AiP Herr Dr.Thomas B###### und der Chefarzt Prof.Dr.med. Dirk E###. Nach unserer Auffassung hätte zumindest ein weiterer Platz auf der Anklagebank belegt sein müssen.

Als erste Zeugin wurde die Mutter von Cornelia in den Zeugenstand gerufen. Sie hat das ganze Elend dieser Nacht geschildert. Für weitere Zeugen war der Zeugenstuhl augenscheinlich ein unangenehmer Platz, widersprüchliches zur Zeugenaussage der Mutter war von dort auch zu hören.

4 Professoren und ein HNO-Facharzt waren als Sachverständige in der Reihe hinter dem Ankläger und den Nebenklägern platziert.
Uns Nebenklägern war die Anwesenheit der beiden von der Staatsanwaltschaft ausgesuchten Obergutachter ausreichend! Auf weitere Gutachter haben wir verzichtet. Die Angeklagten aber nicht auf die Ladung von 3 Gutachtern zusätzlich zu den beiden Obergutachtern der Staatsanwaltschaft Erfurt.

Rechts neben Cornelias Mutter (als Nebenklägerin) wurde der Pathologe Dr. A. aus der Rechtsmedizin gesetzt, der im Oktober 1996 Cornelia im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Klinikum obduziert hatte. Es wurde die Frage in den Raum geworfen, ob denn bei Cornelia alles im Halsbereich normal und ohne Abnormalitäten gewesen sei. Der Pathologe konnte das nicht beantworten. Nach seinem Bekunden hatte er nun keine feingeweblichen Untersuchungen von Cornelia parat, auch nicht für den 2.Verhandlungstag. Am 3. Verhandlungstag war sein Auftritt.

Die angebliche Tatsache, dass der AiP B.vor seinem Einsatz an Cornelia schon 5 TE- Nachblutungen erfolgreich alleine versorgt haben sollte, wurde als Falsch entlarvt.

Der HNO-Chefarzt aus Erfurt und der  Gutachter(3) Eggert B. bestehen bei mehrfachem Befragen darauf, in ihrem Berufsleben so gut wie gar nicht zusammen gekommen zu sein. Am 2. Tag haben wir gegen Gutachter 3 Befangenheitsantrag gestellt, dieser Antrag wurde abgelehnt. Gutachter 3 hat dann sein schriftliches Gutachten betreffs des AiP B. revidiert. Warum nicht so schon im schriftlichen Gutachten vor Jahren?? Allerdings war dieser Gutachter überhaupt nicht bereit, das schwere Organisationsverschulden der Klinik zu bestätigen.

Nach 3 Verhandlungstagen mit ca. 24 Stunden reiner Prozessdauer unser Fazit;Leugnen, Schweigen, Verschweigen und das Verharmlosen konnten den tatsächlichen Umfang des Versagens um Cornelia erfolgreich verschleiern.
Die Anklagebehörde beantragt nach mehr als 6 Jahren das Strafmaß mit gnädigen 60 Tagessätzen für den HNO-Chefarzt und 90 Tagessätzen für den ehemaligen Arzt im Praktikum.
Aber doch zumindest am 19.11.2002 von dem Einzel- Strafrichter gesprochen;
Strafurteil - schuldig der fahrlässigen Tötung

Amtsgericht Erfurt: schuldig der fahrlässigen Tötung
(102 JS 183/96 47 Ds)

Für uns Eltern wäre es noch immer ein Zeichen gewesen, wenn Dr. Thomas B###### und Prof.Dr.med.Dirk E#### das sehr milde Strafmaß noch im Gerichtssaal angenommen hätten. Das haben sie nicht gemacht! Diese Geldstrafen von 12000€ und 9000€ sind an die Staatskasse zu zahlen.

Die Täter können mit diesem Urteil sicherlich sehr gut weiter Leben.
Die einst so lebenslustige Cornelia liegt seit dem 10.10.1996 auf dem Friedhof.

Wir hinterbliebenen Eltern sind lebenslang damit bestraft, dieses Kind im mit Sicherheit oft segensreichen deutschen Medizinbetrieb vertrauensvoll in die falschen Hände gegeben zu haben.

Möge dieses "Schicksal" zukünftigen HNO-Patienten nach einer Routine-Mandeloperation erspart bleiben! Darum werden wir diese Homepage weiter betreiben.
Wir fragen uns angesichts dieser "Behandlung", was muß noch alles im inkriminierten Medizinbetrieb geschehen, bis zeitnah "Köpfe rollen" oder die Übelbringer vom eigenen Äskulapstab erschlagen werden.

Das Letzte

Auf den weiteren Seiten unserer Cornelia wird die Behandlung dieses unschuldigen Kindes, die medizinische Gutachter- tätigkeit, sowie das erlebte extreme Verzögern und das Verharmlosen beleuchtet.
Weitere "Fälle"; Maurizio, Julia, Nina, Paula.

 

 

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